Chorordnung der Joyful Voices

Chorordnung der Joyful Voices im Sängerbund Germania Eppelheim e.V.

Zweck der Chorordnung
Die „Joyful Voices“ geben sich nachfolgende Chorordnung. Zweck dieser Chorordnung ist, im Sinne der Vereinssatzung des Sängerbund Germania Eppelheim e.V. ein Regularium zu schaffen, welches die Auftritte des Chores nach außen und die musikalische und freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Chormitgliedern fördert und erhalten hilft.

Chormitglieder
Chormitglied ist jedes aktiv singende Mitglied der Joyful Voices, auch Projektsänger:innen. Jedes Chormitglied erkennt die Chorordnung an.

Chorleitung
Die Chorleiterin bzw. der Chorleiter wird gem. Satzung §20 durch den Vorstand berufen. Die Chorleiterin bzw. der Chorleiter ist verantwortlich für die musikalische Arbeit des Chores. Sie bzw. er wählt die Chorliteratur aus.

Chorsprecher:innen
Der Chor wählt aus seiner Mitte bis zu zwei Chorsprecher:innen. Diese sind Teil des Beirats gem. Satzung §13.

Probenzeiten / Sonderproben
In der Regel findet mindestens einmal wöchentlich eine Probe statt.
Zur Vorbereitung einer Aufführung können Sonderproben stattfinden, auch in Form von kostenpflichtigen Chorwochenenden. Zuschüsse durch den Verein sind möglich.

Probenbesuch und Teilnahme an Aufführungen
Alle Chormitglieder verpflichten sich zur möglichst regelmäßigen Teilnahme an den Proben und aktiver Mitarbeit. Bei Verhinderung meldet sich die Sängerin oder der Sänger vor der Probe bei den Chorsprecher:innen ab.
Bei unregelmäßigem Probenbesuch (auch Fernbleiben von Sonderproben, Chorwochenenden, Generalprobe) entscheidet die Chorleiterin bzw. der Chorleiter, ob das betreffende aktive Mitglied an einer Aufführung mitwirken darf.

Verhalten des Chores vor und während der Aufführungen
Auf der Konzertbühne hat sich jedes aktive Mitglied während der Proben und der Aufführungen angemessen zu verhalten. Vor und nach den Proben und den Aufführungen sind verschiedene technische Arbeiten (Podestaufbau/-abbau, Ordnungsdienst, Bestuhlungsergänzung, Reinigungsdienste etc.) erforderlich. Zu diesen Hilfsleistungen verpflichten sich alle Chormitglieder.

Verhalten gegenüber der Chorleiterin bzw. des Chorleiters und innerhalb des Chores
Wir gehen höflich und wertschätzend miteinander um.

Ausschluss aus dem Chor
Hält sich ein Chormitglied wiederholt nicht an die Regelungen dieser Chorordnung oder schädigt es in anderer erheblicher Weise die Chorgemeinschaft, so kann es durch mehrheitlichen Beschluss der Chormitglieder und ggf. anwesender Vorstandsmitglieder in einer außerordentlichen Chorsitzung aus dem Chor ausgeschlossen werden. Der Chorausschluss kann auch in Abwesenheit des betroffenen Chormitgliedes erfolgen.
Die Chorsprecher laden spätestens 14 Tage vor der außerordentlichen Chorsitzung per E-Mail an die letzte bekannte E-Mailadresse alle Chormitglieder sowie den geschäftsführenden Vorstand ein.
Das betroffene Chormitglied wird über das Ergebnis durch den Vorstand in Textform informiert. Bis auf Widerruf durch die Vorstandschaft im Benehmen mit Chorleitung und Chor ist dem ausgeschlossenen Chormitglied die aktive Teilnahme am Chorgeschehen untersagt.
Ein Chorausschluss bedeutet keinen Ausschluss aus dem Verein gem. § 6 der Satzung.

Soziales
Alle Chormitglieder sind herzlich zu Chorfesten und sonstigen außermusikalischen Aktivitäten eingeladen, um neben der musikalischen Arbeit Kontakte zu knüpfen und zu pflegen, sowie die Chorgemeinschaft zu festigen.
Die Chormitglieder beteiligen sich nach ihren Möglichkeiten bei der Ausrichtung von Vereins- oder anderen Festen, sowie Aktivitäten die zur Beschaffung zusätzlicher finanzieller Mittel oder aus anderen Gründen vom Verein durchgeführt werden.

Änderungen dieser Chorordnung
Eine Änderung dieser Chorordnung kann mit einfacher Mehrheit der aktiven Mitglieder bei der Vorstandschaft beantragt werden.


Verabschiedet an der Chorversammlung der joyful voices am 11.12.2023

Genehmigt durch die Vorstandschaft am 12.12.2023

Eppelheim, 12. Dezember 2023